AGB

1. Abschluss des Reisevertrages. 
1.1. Abschluss 
Durch die Buchung (telefonisch, schriftlich oder online) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Reisevertrag kommt erst durch die Rückbestätigung von 
Time Out Tours GmbH zustande.

1.2. Zahlung
Nach Vertragsabschluss erfolgt eine schriftliche Buchungsbestätigung von Time Out Tours GmbH. 
Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises € pro Person ist spätestens 7 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Die Restzahlung muss bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn bei Time Out Tours GmbH eingegangen sein.

2. Haftung    
Timeout Tours haftet für Beschädigungen und Verlust an dem beförderten Motorrad gem.  ADSp neuste Fassung: https://www.dslv.org/fileadmin/Redaktion/PDFs/07_Publikationen/ADSp/DSLV-ADSp-2017.pdf
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher im Sinne § 13 BGB so erfolgt eine Regulierung in Höhe von bis zu 8,33 SZR/kg des Motorrads.

Sollte es zu einem Verlust oder einer Beschädigung am Motorrad kommen so ist der Kunde verpflichtet innerhalb von 7 Tagen den Schaden schriftlich anzuzeigen.

Lack- und Schrammschäden sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen.

Der Reisende ist sich der mit dem Betrieb eines Motorrads einhergehenden Betriebsgefahr bewusst. Der Reisende bestätigt in diesem Zusammenhang insbesondere, dass
er ausreichend Erfahrung mit dem Betrieb von Motorrädern hat und sich sämtlicher damit verbundenen Risiken bewusst ist. 
Timeout Tours haftet für keinerlei Schäden welche aus Sturz oder Unfall resultieren.

 

3. Beschränkung der Haftung
Time Out Tours GmbH übernimmt keine Haftung für Koffer, sonstige Taschen etc. sowie deren Inhalt, die am Bike befestigt sind.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden.

4. Einhaltung von Vorschriften
Für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung ist der Reisende selbst verantwortlich. 
Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden, die er Mitreisenden oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Dies gilt auch dann, wenn der Reiseteilnehmer dem Reiseleiter oder Tour Guide folgt.

5. Beförderungsbedingungen
•    Die Gesamthöhe des Motorrads darf 130 cm nicht überschreiten
•    Die Gesamtlänge des Motorrads darf 250 cm nicht überschreiten
•    Anbauteile sind gegebenenfalls zu entfernen
•    Es darf kein Gepäck zusätzlich am Motorrad befestigt werden.
•    Der Tank darf maximal zur Hälfte gefüllt sein  
•    Für Schäden welche durch auslaufende Flüssigkeiten entstehen, haftet der Eigentümer des verursachenden Motorrads

6. Versicherung
Wir empfehlen dem Reiseteilnehmer dringend den Abschluss einer Transportzusatzversicherung.
Die gesetzliche Haftung deckt nur ungefähr 10 € pro Kilogramm brutto des Motorrades ab.
Dies wären bei einem Motorrad mit z.B. 250 kg max. ein Betrag von 2.500 €.

Eine Zusatzversicherung, die eine Beschädigung oder den Verlust des Bikes in voller Höhe absichert, kann über Time Out Tours GmbH separat abgeschlossen werden.

Diese Zusatzversicherung deckt auch Schäden ab, die infolge höherer Gewalt, bzw. infolge eines unabwendbaren Ereignisses entstehen, z.B. durch einen Raubüberfall oder einen Brand. Der konkrete Umfang des Versicherungsschutzes wird auf Anfrage mitgeteilt. Die Versicherungsprämie richtet sich nach dem Warenwert des Motorrades wie folgt:

Wert bis    20.000,00 EUR    =   60,00 EUR
Wert bis    30.000,00 EUR    =   90,00 EUR
Wert bis     40.000,00 EUR    = 110,00 EUR
Wert bis     50.000,00 EUR    = 150,00 EUR
Wert bis     60.000,00 EUR    = 170,00 EUR
Wert bis     70.000,00 EUR    = 190,00 EUR

7. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten
7.1 Rücktritt
Der Kunde kann vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber 
Time Out Tours GmbH schriftlich mitzuteilen.

7.2. Rücktrittskosten 
Beim Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag kann Time Out Tours GmbH eine pauschalierte Entschädigung verlangen.

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

-    180 Tage vor Reiseantritt:          30% des Reisepreises
-     90 Tage vor Reiseantritt:           50% des Reisepreises
-     31 Tage vor Reiseantritt:           65% des Reisepreises
-     30 Tage - Anreisetag:                100% des Reisepreises

7.3 Reiserücktrittversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Preis nicht enthalten.
Diese kann hier kostenpflichtig hinzugebucht werden: Reiserücktrittsversicherung

8. Mindestteilnehmerzahl
Ist in der Beschreibung der Reise und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann der Veranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. 
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, den vom Reisenden gezahlten Betrag zurückzuerstatten.

9. Foto- und Filmaufnahmen
Die während der Touren vom Veranstalter oder dessen Vertretern gemachten Fotos und Videos sind urheberrechtliches Eigentum des Veranstalters. Dieser ist berechtigt, das Material zeitlich und räumlich uneingeschränkt für Werbezwecke zu verwenden.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Als Gerichtsstand für beide Parteien gilt München als vereinbart.

11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Reisevertrages unwirksam sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Mit der Anmeldung erkennt der Kunde für sich und alle in der Anmeldung aufgeführten Begleitpersonen diese Bestimmungen verbindlich an.

Der Reiseveranstalter behält sich die Korrektur von Druck- und Rechenfehlern vor.
 

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.